Beitragsordnung

Beitragsordnung des Fördervereins Waldbad „Großer Teich“
Die Mitgliederversammlung des Fördervereins Waldbad „Großer Teich“ e.V. hat am 24. September 2019 folgende Beitragsordnung beschlossen:
  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbetrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.
  2. Die Beiträge werden jeweils zum 31.03. für das laufende Geschäftsjahr eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Ausnahmen hiervon können durch den Vorstand festgelegt werden.
  3. Der jährliche Beitrag beträgt:
    1. Für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 24,00 €
    2. Für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr) 6,00 €
    3. Für juristische Personen/Firmen 120,00 €
  4. Unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts oder Austritts wird der Jahresbeitrag je angefangenem Kalenderjahr voll berechnet. Dies gilt auch für das Gründungsjahr 2019.
  5. Die Beitragsordnung kann gemäß § 6 (2) nur durch die Mitgliederversammlung per Beschluss geändert werden. Der Vorstand wird Änderungsvorschläge recht-zeitig vortragen.
  6. Diese Beitragsordnung ersetzt alle bestehenden vorherigen Festlegungen.
Freiberg, 24. September 2019
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